Jan
10
“Eine solche Politik der Kommunen ist kurzsichtig”
abgelegt von Hannes Sander in Diessen, So eine Wirtschaft in Diessen
Musste man Ende November angesichts der im Gemeinderat zur Rechtfertigung der Gewerbesteuererhöhung gemalten Szenarien noch befürchten, das Luftkurörtchen stünde finanziell unmittelbar vor der Zwangsverwaltung, liest man im neuesten Ammersee-Kurier über ein finanziell “gutes Jahr 2009″. So ist die Steuerkraft je Einwohner gewachsen und werden dem Vermögenshaushalt 2 Mio. EUR zugeführt.
Dennoch wird auch hier wieder auf den für 2010 prognostizierten drastischen Rückgang bei Einkommens- und Gewerbesteuer verwiesen. Dies sei auch der Grund für den Gemeinderat gewesen, den Gewerbesteuerhebesatz von 300 auf 380 zu wuchten, da “diese Steuer zum Großteil in der Gemeinde” bleibe.
Mit diesem und anderen Argumenten setzt sich aktuell der Uttinger Unternehmer Niklas Weyer, Stellvertretender Vorsitzender des Gewerbeverbandes Ammersee-Nord-West, und mehrfach für sein soziales Engagement in der Azubi-Akademie ausgezeichnet, auseinander. (Also bitte, lasst die Keule vom “engstirnigen Lobbyisten” einfach mal stecken und hört Euch an, was er dazu zu sagen hat!) Mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentliche ich hier seinen Brief an den Uttinger Gemeinderat und Bürgermeister vom 9. Januar 2010. Seine Argumentation lässt einiges kürzlich in Diessen Behauptetes in einem etwas anderen Licht erscheinen und wirft Fragen nach der Nachhaltigkeit des Diessener Eil-Beschlusses auf:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Gemeinderat,
zunächst wünsche ich Ihnen allen ein schönes neues Jahr, viel Gesundheit, Glück und Erfolg.
Wie wir gehört haben, plant der Gemeinderat in dieser kommenden Woche erneut das Thema Gewerbesteuer und deren Erhöhung zu diskutieren.
Das hat uns ein wenig überrascht, da das Thema bereits im vergangenen Jahr sehr kontrovers diskutiert worden ist. Damals kam das Thema leider sehr kurzfristig auf die Agenda, sodass wir als Uttinger Unternehmer vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Partnerschaftliches Miteinander würde jedoch bedeuten, dass man die Betroffenen – also die Uttinger Unternehmer und den Bund der Selbständigen – Gewebeverband Bayern e.V. als deren Vertretung – vorab informiert und in die Diskussion einbezieht. Ich bedauere es, dass das auch dieses Mal nicht geschieht und kann den Dialog von unserer Seite her nur anbieten.
Das Instrument der Steuererhöhung und -senkung sollte die Politik sehr sorfgältig einsetzen. Es ist ein sehr sensibles Thema, das das Vertrauen der Uttinger Bürger stark beeinflusst. Ein Hü und Hott, wie es im Augenblick der Fall ist, gibt uns Unternehmern nicht das notwendige Vertrauen in eine Kontinuität in der Politik, das wir uns aber wüschen.
In Utting gibt es etwa 750 Gewerbeanmeldungen, zuzüglich der Ärzte und Heilberufe – das bedeutet, dass ein großer Teil der Uttinger Bevölkerung selbständig tätig ist. Selbst wenn wir die Karteileichen und Vermieter von Ferienwohnungen abziehen: Nach meinen Aufzeichnungen sind in Utting knapp über 400 Selbständige tätig. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer betrifft also einen erheblichen Teil der Uttinger Bürger. Umso sorgfältiger bitte ich Sie, die nachfolgenden Argumente sich durch den Kopf gehen zu lassen, denn:
Für die meisten Uttinger Selbständigen bedeutet eine Erhöhung der Gewerbesteuer eine direkte Steuererhöhung
und/oder erhebliche finanzielle Mehrbelastung.
Argument: „Die Gesamtsteuerbelastung bleibt für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent gleich.“
Das ist in vielen Fällen falsch.
1. Kapitalgesellschaften wie GmbH können die Gewerbesteuer grundsätzlich nicht anrechnen, für uns bedeutet eine Hebesatzerhöhung sofort und eindeutig eine Steuererhöhung. Nach dem Wegfall des Betriebsausgabenabzugs ist die höhere Last auch transparent. Der Trend hin zur Kapitalgesellschaft, wie er europaweit zu beobachten ist, wird auch in Deutschland weiter zunehmen; dies verstärkt den Hebesatzwettbewerb. Kommunen sollten ihre Vorteile in diesem Wettbewerb nicht verspielen.
2. Gewinnschwache Personenunternehmen können die Gewerbesteuer aufgrund der gewinnunabhängigen Hinzurechnungen auf die Einkommensteuer nicht vollständig anrechnen. Jede Hebesatzerhöhung wirkt für sie direkt mehrbelastend. Phasen niedriger Gewinne treten auch in gesunden Unternehmen regelmäßig bei Umstrukturierung, Neugründungen, Nachfrageänderungen im Strukturwandel oder einfach in Krisenzeiten auf. Häufig genug sind diese Unternehmen einer Kommune besonders verbunden. Für sie sollten die Standortbedingungen nicht verschlechtert werden. Gleiches gilt für Unternehmen, die aufgrund von Verlusten bei anderen Einkommensarten einen niedrigen Gesamtgewinn haben.
3. Für Unternehmen steht die Höhe des Hebesatzes im Zusammenhang mit der Qualität der Infrastruktur einer Kommune. Erhöhung auf der einen Seite ohne Verbesserungen auf der anderen verschlechtern die gefühlte Standortqualität.
Fazit: Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten funktioniert die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nicht, also genau in dem Moment, in dem die Unternehmen in Schwierigkeiten sind und geringe Gewinne erwirtschaften. Eine Hebesatzerhöhung verschärft dann diese Situation der Unternehmen, noch dazu weil ein Anrechnungsüberhang bei der Gewerbesteuer unwiederbringlich verloren ist. Arbeitsplatzabbau und/oder Verlagerung in Gemeinden mit geringeren Hebesätzen sind die Folge. Kommunen mit niedrigen Hebesätzen begeben sich langfristig eines wichtigen Wettbewerbsvorteils bei der Ansiedlung von Unternehmen, wenn sie ihre Hebesätze erhöhen.
Argument: „Dadurch dass lediglich die Steuerlast von Einkommensteuer auf die Gewerbesteuer verschoben wird, verbleibt mehr Steueraufkommen in der Kommune.“
Das ist richtig, seit die Anrechnung nur in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer erfolgt und solange die Unternehmen die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen können. Da die Gewerbesteuer den Kommunen zu 81 Prozent zukommt, die Einkommensteuer aber nur zu 15 Prozent, rechnet es sich für die Kommunen, das Gewerbesteueraufkommen zu maximieren.
Aber: Eine solche Politik der Kommunen ist kurzsichtig.
Erstens wird der kommunale Finanzausgleich aus dem Aufkommen der Ländersteuern gespeist. Wird dieser Topf kleiner, wird auch die Finanzausgleichsmasse kleiner.
Zweitens wird die Gewerbesteuerumlage regelmäßig entsprechend der Finanzsituation der Kommunen angepasst. Eine Erhöhung der Umlage könnte schnell auf die Hebesatzerhöhung folgen, besonders wenn die Erhöhungen flächendeckend erfolgen.
Drittens schauen Bund und Länder sehr genau auf die Finanzsituation der Kommunen und werden die Finanzverteilung ändern, wenn die Kommunen auf Kosten anderer ihre Hebesätze anpassen.
Hinzu kommt, dass die alte Bundesregierung die GewSt-Berechnung seit 2008 unnötig erhöht hatte, dass einige Ausgaben jetzt hinzugerechnet anstatt abgezogen werden. Hierzu zählen gezahlte Zinsen für Darlehen sowie die pauschalierten Finanzierungs- bzw. Zinsanteile von gezahlten Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen. Damit hatte die Bundesregierung bereits eine GewSt-Erhöhung durchgeführt.
In Utting gibt es ca. 50 Kapitalgesellschaften. Diese können die GewSt NICHT von der Einkommenssteuer absetzen, für uns (auch ich habe eine GmbH) ist es eine direkte Steuererhöhung, die uns weh tut, gerade in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Und die vielen Personengesellschaften, sprich Einzelhändler, Handwerker etc. müssen eine entsprechend höhere Vorauszahlung an das Finanzamt leisten, was ihre Liquidität gerade zu der jetzigen Zeit einer Wirtschaftskrise zusätzlich verschlechtert und anfällig macht für Zahlungsunfähigkeit. Ist es das, was die Gemeinde will?
….
Mit besten Grüßen,
Niklas Weyer
stv. Vorsitzender Ortsverband Ammersee Nord-West
Kommentare
1 Kommentar zu ““Eine solche Politik der Kommunen ist kurzsichtig””
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Der Moosblogger sollte halt doch Pflichtlektüre sein. Die richtigen Entscheidungen kann man halt
nur fällen, wenn man sich genügend informiert hat